Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Informations-, Organisations- und Vermittlungsleistungen
Stand: Juli 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Informations-, Organisations-, Koordinations- und Vermittlungsleistungen zwischen
M3 LLC16192 Coastal Hwy.
Lewes, DE 19958
USA
E-Mail: info[at]startinmazedonien.de
nachfolgend „Anbieter" genannt, und ihren Kunden.
(2) Die Leistungen des Anbieters betreffen insbesondere die organisatorische Begleitung von:
- Gesellschaftsgründungen und unternehmerischen Vorhaben in Nordmazedonien,
- Wohnsitzverlagerungen und Aufenthaltsverfahren in Nordmazedonien,
- der Kontaktaufnahme mit und Koordination von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Buchhaltern, Notaren, Übersetzern, Banken, Behörden und sonstigen örtlichen Dienstleistern,
- der Zusammenstellung, Weiterleitung und organisatorischen Vorbereitung von Unterlagen sowie
- damit zusammenhängenden administrativen und organisatorischen Tätigkeiten.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(3) Kunde kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(5) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Vereinbarung gehen diesen AGB vor.
(6) Diese AGB gelten auch für spätere ergänzende oder weiterführende Aufträge, sofern sie erneut wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen und Informationen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sie dient ausschließlich der allgemeinen Information und der Aufforderung an Interessenten, eine Anfrage zu stellen.
(2) Nach Eingang einer Anfrage kann der Anbieter dem Kunden ein individuelles Angebot übermitteln. Das Angebot enthält insbesondere den vorgesehenen Leistungsumfang, die Vergütung, mögliche Fremdkosten und gegebenenfalls einen Zahlungs- oder Zeitplan.
(3) Ein Vertrag kommt zustande, wenn:
- der Kunde das Angebot in Textform annimmt und der Anbieter die Annahme bestätigt,
- der Kunde ein vom Anbieter bereitgestelltes Auftragsformular unterzeichnet und der Anbieter den Auftrag bestätigt,
- der Kunde eine im Angebot verlangte Zahlung leistet und der Anbieter den Auftrag anschließend bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt oder
- der Anbieter den Auftrag auf andere Weise ausdrücklich in Textform bestätigt.
Eine bloße Eingangsbestätigung einer Anfrage stellt noch keine Annahme des Auftrags dar.
(4) Der Anbieter kann den Vertragsschluss von der erfolgreichen Durchführung einer Identitäts-, Plausibilitäts-, Sanktions- oder Compliance-Prüfung sowie vom Eingang vereinbarter Vorauszahlungen abhängig machen.
(5) Der Vertragstext einschließlich des angenommenen Angebots, dieser AGB und einer gegebenenfalls erforderlichen Widerrufsbelehrung wird dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, zur Verfügung gestellt.
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Wird zusätzlich eine Übersetzung bereitgestellt, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 3 Gegenstand der Leistungen
(1) Der Anbieter erbringt ausschließlich die im individuellen Angebot bezeichneten Informations-, Organisations-, Koordinations- und Vermittlungsleistungen.
(2) Hierzu können insbesondere gehören:
- die Erläuterung allgemeiner organisatorischer Abläufe,
- die Erhebung der für das Vorhaben erforderlichen Grundinformationen,
- die Erstellung von Checklisten und Ablaufplänen,
- die organisatorische Vorbereitung und Weiterleitung von Unterlagen,
- die Koordination von Terminen und Prozessschritten,
- die Vermittlung geeigneter örtlicher Rechtsanwälte, Steuerberater, Buchhalter, Notare, Übersetzer und sonstiger Dienstleister,
- die Weiterleitung von Informationen zwischen dem Kunden und den beteiligten Dienstleistern,
- die Begleitung des Kunden bei administrativen Abläufen sowie
- die allgemeine Überwachung des organisatorischen Projektfortschritts.
(3) Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist ausschließlich das individuelle Angebot. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
(4) Der Anbieter darf zur Ausführung rein organisatorischer oder administrativer Tätigkeiten geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen.
§ 4 Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung
(1) Der Anbieter ist weder Rechtsanwaltskanzlei noch Steuerberatungsgesellschaft und erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechts- oder Steuerberatungsleistungen.
(2) Der Anbieter erbringt insbesondere keine Rechtsberatung im Sinne des deutschen Rechtsdienstleistungsgesetzes, keine Steuerberatung im Sinne des deutschen Steuerberatungsgesetzes und keine vergleichbaren reglementierten Beratungsleistungen nach österreichischem, schweizerischem, nordmazedonischem oder sonstigem Recht.
(3) Der Anbieter erbringt außerdem keine:
- Anlageberatung,
- Finanzberatung,
- Bankberatung,
- Versicherungsberatung,
- individuelle steuerliche Gestaltungsberatung,
- individuelle rechtliche Prüfung von Gesellschafts-, Aufenthalts- oder Vertragsgestaltungen oder
- verbindliche Beurteilung der steuerlichen Folgen eines Vorhabens.
(4) Allgemeine Informationen auf der Website, in Informationsunterlagen, E-Mails, Gesprächen, Checklisten oder sonstigen Mitteilungen stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen keine Beratung durch einen hierzu befugten Berufsträger.
(5) Rechtliche, steuerliche, notarielle und sonstige reglementierte Leistungen werden ausschließlich durch entsprechend zugelassene und eigenverantwortlich tätige Berufsträger erbracht.
(6) Der Anbieter kann Aussagen, Hinweise, Dokumente oder Einschätzungen solcher Berufsträger organisatorisch an den Kunden weiterleiten. Durch die bloße Weiterleitung macht sich der Anbieter diese Inhalte nicht als eigene rechtliche oder steuerliche Beratung zu eigen.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, rechtliche und steuerliche Auswirkungen seines Vorhabens insbesondere in seinem Wohnsitzstaat, seinem Staat der steuerlichen Ansässigkeit, seinem Staatsangehörigkeitsstaat und den Staaten seiner geschäftlichen Tätigkeit durch dort zugelassene Berater prüfen zu lassen.
§ 5 Einschaltung und Vermittlung selbstständiger Berufsträger
(1) Soweit rechtliche, steuerliche, notarielle, buchhalterische oder sonstige reglementierte Leistungen erforderlich sind, vermittelt oder koordiniert der Anbieter geeignete selbstständige Berufsträger oder Dienstleister.
(2) Soweit im individuellen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, kommt der Vertrag über eine solche fachliche oder reglementierte Leistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Berufsträger oder Dienstleister zustande.
(3) Der jeweilige Berufsträger oder Dienstleister entscheidet eigenständig:
- ob er den Auftrag annimmt,
- welche Unterlagen und Informationen benötigt werden,
- welche fachliche Beurteilung vorgenommen wird,
- welche rechtlichen oder steuerlichen Empfehlungen ausgesprochen werden und
- welche Vergütung und Vertragsbedingungen für seine Leistungen gelten.
(4) Der Anbieter ist nicht befugt, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Banken, Behörden oder sonstigen unabhängigen Stellen fachliche Weisungen zu erteilen.
(5) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und fachliche Qualität von Leistungen, die aufgrund eines unmittelbaren Vertrags zwischen dem Kunden und einem vermittelten Dritten erbracht werden, ist ausschließlich der betreffende Dritte verantwortlich.
(6) Die Haftung des Anbieters für eigenes Verschulden bei der Auswahl, Vermittlung, Koordination oder fehlerhaften Übermittlung von Informationen bleibt nach Maßgabe dieser AGB unberührt.
(7) Soweit eine Leistung eines Dritten ausnahmsweise ausdrücklich als Bestandteil einer vom Anbieter selbst geschuldeten Gesamtleistung vereinbart wurde, bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten des Anbieters hinsichtlich dieser Gesamtleistung unberührt.
(8) Der Anbieter kann einen vorgesehenen Dienstleister aus sachlichem Grund durch einen anderen fachlich geeigneten Dienstleister ersetzen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Verhinderung, Interessenkonflikten, fehlender Verfügbarkeit, regulatorischen Anforderungen oder einer Ablehnung des Mandats durch den ursprünglich vorgesehenen Dienstleister.
§ 6 Kein bestimmter Erfolg
(1) Der Anbieter schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht jedoch einen bestimmten rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen, behördlichen oder geschäftlichen Erfolg.
(2) Insbesondere wird nicht zugesichert oder garantiert:
- die Gründung oder Eintragung einer Gesellschaft innerhalb einer bestimmten Frist,
- die Erteilung eines Aufenthaltstitels, einer Arbeitserlaubnis, einer Lizenz oder sonstigen Genehmigung,
- die Anerkennung einer steuerlichen Ansässigkeit,
- die Eröffnung oder dauerhafte Führung eines Bank- oder Zahlungskontos,
- die Annahme des Kunden durch eine Bank oder einen Zahlungsdienstleister,
- die Erteilung einer Steuernummer oder sonstigen Registrierungsnummer,
- die Gewährung von Förderungen, Subventionen oder Vergünstigungen,
- die Zulassung zu einer Sonderwirtschaftszone oder einem Förderprogramm,
- eine bestimmte steuerliche Belastung oder Steuerersparnis,
- die Anerkennung einer Gestaltung durch Behörden oder Gerichte oder
- die wirtschaftliche Rentabilität des Vorhabens.
(3) Über Anträge, Registrierungen, Genehmigungen und Kontoeröffnungen entscheiden ausschließlich die jeweils zuständigen Behörden, Register, Banken, Zahlungsdienstleister und sonstigen Stellen nach deren eigenen gesetzlichen und internen Vorgaben.
(4) Angaben zu Zeitabläufen sind unverbindliche Einschätzungen, sofern ein Termin nicht ausdrücklich in Textform als verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde.
§ 7 Compliance-, Identitäts- und Plausibilitätsprüfungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, auf Anforderung alle für die Identifikation, Compliance-Prüfung und Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen.
(2) Hierzu können insbesondere gehören:
- Identitäts- und Adressnachweise,
- Angaben zur Staatsangehörigkeit und steuerlichen Ansässigkeit,
- Angaben zu Gesellschaftern, Geschäftsführern und wirtschaftlich Berechtigten,
- Informationen zur geplanten Geschäftstätigkeit,
- Nachweise zur Herkunft von Vermögenswerten und Geldmitteln,
- Informationen zu bestehenden Unternehmen und Beteiligungen,
- Bank- und Referenzunterlagen sowie
- ergänzende Nachweise, die von Behörden, Banken oder Berufsträgern verlangt werden.
(3) Der Kunde versichert, dass:
- alle übermittelten Informationen vollständig, richtig und aktuell sind,
- die für das Vorhaben eingesetzten Vermögenswerte aus rechtmäßigen Quellen stammen,
- das Vorhaben keinem rechtswidrigen Zweck dient,
- keine falschen Identitäten, Strohmänner oder verschleierten wirtschaftlich Berechtigten eingesetzt werden,
- keine Sanktionen, Embargos oder sonstigen gesetzlichen Beschränkungen umgangen werden und
- erforderliche behördliche Erlaubnisse und Lizenzen eingeholt werden.
(4) Der Anbieter unterstützt insbesondere keine Vorhaben, die im Zusammenhang stehen mit:
- Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung,
- Betrug, Korruption oder Steuerhinterziehung,
- der Umgehung von Sanktionen oder Embargos,
- unerlaubten Bank-, Versicherungs-, Zahlungs- oder Finanzdienstleistungen,
- illegalem Glücksspiel,
- unerlaubtem Handel mit Waffen, Betäubungsmitteln oder anderen verbotenen Gütern,
- der Verschleierung wirtschaftlich Berechtigter oder
- sonstigen rechtswidrigen Tätigkeiten.
(5) Der Anbieter kann zusätzliche Informationen verlangen, die Bearbeitung bis zur Klärung aussetzen oder einen Auftrag ablehnen beziehungsweise aus wichtigem Grund beenden, wenn:
- angeforderte Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden,
- begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Plausibilität von Angaben bestehen,
- ein beteiligter Berufsträger, eine Bank oder eine Behörde die Bearbeitung ablehnt,
- ein Sanktions-, Geldwäsche-, Betrugs- oder sonstiges Compliance-Risiko besteht oder
- die weitere Mitwirkung zu einem Gesetzes- oder Berufsrechtsverstoß führen könnte.
(6) Bei einer Beendigung aus einem vom Kunden zu vertretenden Compliance-Grund ist der Anbieter berechtigt, die bis dahin ordnungsgemäß erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene oder nicht erstattungsfähige Fremdkosten abzurechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Nicht verbrauchte Vorauszahlungen werden nach Abzug der berechtigten Forderungen zurückerstattet.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Erklärungen, Unterlagen und Nachweise vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- ihm übermittelte Entwürfe und Angaben sorgfältig zu prüfen,
- erkennbare Fehler oder Unvollständigkeiten unverzüglich mitzuteilen,
- erforderliche Unterschriften, Beglaubigungen, Apostillen und Übersetzungen rechtzeitig zu veranlassen,
- vereinbarte Termine wahrzunehmen,
- behördliche, bankseitige und berufsrechtliche Anforderungen einzuhalten,
- Änderungen seiner Anschrift, Kontaktdaten, steuerlichen Ansässigkeit, Staatsangehörigkeit, Geschäftstätigkeit oder Beteiligungsverhältnisse mitzuteilen und
- auf Rückfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu antworten.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm oder in seinem Auftrag übermittelten Informationen und Unterlagen.
(4) Verzögerungen, Ablehnungen oder Mehrkosten, die durch unrichtige, unvollständige, verspätete oder widersprüchliche Angaben des Kunden entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters.
(5) Entsteht aufgrund einer vom Kunden verursachten Verzögerung zusätzlicher Arbeitsaufwand, darf dieser nur berechnet werden, wenn der Kunde zuvor über den voraussichtlichen Mehraufwand und die zusätzliche Vergütung informiert wurde oder der zusätzliche Aufwand zur Abwehr eines unmittelbar drohenden Nachteils erforderlich war.
(6) Verletzt der Kunde eine wesentliche Mitwirkungspflicht, kann der Anbieter die Leistung nach vorheriger Aufforderung und angemessener Fristsetzung aussetzen. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn sie aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist.
§ 9 Änderungen und Erweiterungen des Auftrags
(1) Der Kunde kann Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs anfragen.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden vor Ausführung zusätzlicher Leistungen über:
- den geänderten Leistungsumfang,
- eine gegebenenfalls zusätzlich anfallende Vergütung,
- voraussichtliche zusätzliche Fremdkosten und
- mögliche Auswirkungen auf den Zeitplan.
(3) Zusätzliche Leistungen werden erst nach Zustimmung des Kunden in Textform ausgeführt, sofern nicht ein sofortiges Tätigwerden erforderlich ist, um einen unmittelbar drohenden erheblichen Nachteil für den Kunden abzuwenden.
(4) Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass der Auftrag aus rechtlichen, behördlichen, organisatorischen oder fachlichen Gründen angepasst werden muss, informiert der Anbieter den Kunden. Bis zu einer Einigung über die weitere Vorgehensweise kann die Bearbeitung des betroffenen Leistungsteils ausgesetzt werden.
(5) Änderungen gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anforderungen oder Vorgaben beteiligter Banken und Dienstleister können eine Anpassung des Leistungsumfangs, der Unterlagen, der Kosten oder des Zeitplans erforderlich machen.
§ 10 Leistungszeit und Verzögerungen
(1) Die Bearbeitung beginnt, sobald:
- der Vertrag wirksam zustande gekommen ist,
- die vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist,
- die erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig vorliegen und
- bei Verbrauchern die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist erfüllt sind.
(2) Bearbeitungszeiten und Zeitpläne sind unverbindliche Planungsangaben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen in sachgerechten Teilabschnitten zu erbringen.
(4) Verzögerungen, die insbesondere durch Behörden, Gerichte, Register, Banken, Zahlungsdienstleister, Notare, Post- oder Kurierdienste oder selbstständige Berufsträger verursacht werden, hat der Anbieter nicht zu vertreten, soweit ihn kein eigenes Auswahl-, Organisations- oder Überwachungsverschulden trifft.
(5) Der Anbieter informiert den Kunden über ihm bekannte wesentliche Verzögerungen und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.
(6) Gesetzliche Rechte des Kunden bei einer vom Anbieter zu vertretenden Verzögerung bleiben unberührt.
§ 11 Vergütung und Fremdkosten
(1) Die Vergütung des Anbieters ergibt sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
(2) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Vergütung ausschließlich die dort ausdrücklich beschriebenen Leistungen des Anbieters.
(3) Nicht in der Vergütung enthalten sind, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben:
- Behörden- und Registergebühren,
- Notar- und Gerichtsgebühren,
- Honorare von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Buchhaltern und sonstigen Berufsträgern,
- Übersetzungs-, Dolmetsch-, Beglaubigungs- und Apostillekosten,
- Bank-, Zahlungs- und Kontoeröffnungsgebühren,
- Reise-, Versand-, Kurier- und Zustellkosten,
- Lizenz- und Genehmigungsgebühren sowie
- sonstige im konkreten Verfahren entstehende Auslagen.
(4) Fremdkosten werden dem Kunden vor ihrer Beauftragung mitgeteilt, soweit ihre Höhe zu diesem Zeitpunkt bekannt oder vernünftig abschätzbar ist.
(5) Kostenschätzungen für Leistungen Dritter sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde. Ändert ein Dritter seine Preise oder entstehen zusätzliche behördliche Anforderungen, wird der Anbieter den Kunden informieren.
(6) Soweit im Angebot kein abweichender Zahlungsplan vereinbart ist, ist die Vergütung nach Rechnungsstellung und vor Beginn der Leistungserbringung fällig.
(7) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Frist angegeben ist.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen entsprechend dem Bearbeitungsfortschritt zu verlangen, wenn dies im Angebot vereinbart wurde.
(9) Bei Verbrauchern werden sämtliche verpflichtenden Preisbestandteile und gegebenenfalls anfallende Steuern im Angebot als Gesamtpreis angegeben, soweit sie im Voraus berechnet werden können.
Bei Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich einer gegebenenfalls gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
(10) Bank- und Überweisungsgebühren, die durch die vom Kunden gewählte Zahlungsart entstehen, trägt der Kunde, soweit dies gesetzlich zulässig ist und er vorab darüber informiert wurde.
(11) Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und gesetzlichen Regelungen über den Ersatz erforderlicher Verzugskosten.
(12) Der Anbieter kann seine Leistung nach Fälligkeit, Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist bis zur Zahlung aussetzen. Bei ausdrücklich vereinbarter Vorauszahlung ist eine vorherige Mahnung nicht erforderlich.
(13) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen, und nicht, soweit zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht.
§ 12 Beendigung und Abbruch eines Auftrags
(1) Ein einmaliger Auftrag endet grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(2) Laufende oder wiederkehrende Leistungen werden nur vereinbart, wenn ihre Laufzeit und Kündigungsbedingungen ausdrücklich im individuellen Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt sind.
(3) Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
(4) Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.
Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere vorliegen, wenn:
- der Kunde trotz angemessener Fristsetzung eine wesentliche Mitwirkungspflicht nicht erfüllt,
- der Kunde mit einer wesentlichen Zahlung in Verzug ist,
- sich Angaben des Kunden als wesentlich falsch oder irreführend herausstellen,
- ein erhebliches Compliance-, Sanktions-, Betrugs- oder Geldwäscherisiko besteht,
- der Auftrag einem rechtswidrigen Zweck dient oder
- die Fortsetzung des Auftrags für den Anbieter oder beteiligte Berufsträger zu einem Rechts- oder Berufsrechtsverstoß führen könnte.
(5) Beendet der Kunde den Auftrag außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts, hat der Anbieter Anspruch auf die Vergütung der bis zur Beendigung ordnungsgemäß erbrachten Leistungen.
Bei vereinbarten Leistungspaketen wird die Vergütung anhand der bereits abgeschlossenen oder begonnenen Leistungsphasen bestimmt. Die Bewertung muss in einem angemessenen Verhältnis zur vereinbarten Gesamtleistung stehen.
(6) Bereits entstandene und nicht erstattungsfähige Fremdkosten sind vom Kunden zu tragen, wenn der Kunde ihrer Beauftragung zugestimmt hat oder sie zur Ausführung des ausdrücklich erteilten Auftrags erforderlich waren.
(7) Pauschale Stornogebühren werden nur geschuldet, wenn sie im individuellen Angebot wirksam vereinbart wurden und dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet bleibt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(8) Nicht verbrauchte Vorauszahlungen werden nach Abzug berechtigter Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche zurückerstattet.
(9) Muss der Anbieter einen Auftrag ohne wichtigen, vom Kunden zu vertretenden Grund beenden, wird er den Kunden rechtzeitig informieren, bereits erhaltene Unterlagen auf Wunsch herausgeben und nicht verbrauchte Vorauszahlungen zurückerstatten.
§ 13 Widerrufsrecht von Verbrauchern
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung am Ende dieser AGB. Dem Verbraucher wird die Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
(4) Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann der Anbieter mit der Bearbeitung beginnen, nachdem der Verbraucher eine entsprechende ausdrückliche Erklärung abgegeben hat.
(5) Widerruft der Verbraucher den Vertrag nach einem wirksamen Verlangen zum vorzeitigen Leistungsbeginn, kann er zur Zahlung eines angemessenen Betrags für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verpflichtet sein. Der Betrag bemisst sich nach dem Verhältnis der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zum Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen.
(6) Das Widerrufsrecht bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn:
- der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat,
- der Verbraucher vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt,
- der Verbraucher bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt, und
- die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(7) Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
§ 14 Kommunikation
(1) Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail an die vom Kunden und vom Anbieter angegebenen E-Mail-Adressen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine E-Mail-Adresse regelmäßig zu kontrollieren und Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
(3) Eine Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp findet nur statt, wenn der Kunde diesen Kommunikationsweg nutzt oder ihm ausdrücklich zustimmt.
(4) Dem Kunden ist bekannt, dass eine unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation mit üblichen Sicherheitsrisiken verbunden sein kann. Besonders sensible Unterlagen sollen nach Möglichkeit über einen vereinbarten sicheren Übertragungsweg übermittelt werden.
(5) Rechtlich erhebliche Erklärungen, insbesondere Kündigungen, Widerrufe und Änderungen des Leistungsumfangs, können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, persönliche, technische und wirtschaftliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, vertraulich.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen offengelegt werden:
- gegenüber Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen, die sie zur Auftragsbearbeitung benötigen,
- gegenüber beteiligten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Buchhaltern und sonstigen Dienstleistern,
- gegenüber Behörden, Gerichten, Banken und Registern, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist,
- wenn die betroffene Partei zugestimmt hat oder
- wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(4) Gesetzliche und berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten beteiligter Berufsträger bleiben unberührt.
§ 16 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
(2) Soweit es zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten an die beteiligten Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Buchhalter, Übersetzer, Banken, Behörden und sonstigen Dienstleister weitergegeben werden.
(3) Eine Weitergabe erfolgt nur im erforderlichen Umfang und auf einer geeigneten datenschutzrechtlichen Grundlage.
(4) Soweit für die Durchführung des Auftrags Daten in Nordmazedonien, den USA oder einem anderen Staat außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden müssen, gelten ergänzend die Hinweise zu Drittlandübermittlungen in der Datenschutzerklärung.
§ 17 Rechte an Unterlagen und Arbeitsergebnissen
(1) Vorbestehende Vorlagen, Checklisten, Abläufe, Präsentationen, Texte, Grafiken und sonstige Unterlagen des Anbieters bleiben geistiges Eigentum des Anbieters oder des jeweiligen Rechteinhabers.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, die für ihn erstellten Unterlagen für sein eigenes Vorhaben zu verwenden.
(3) Der Kunde darf die Unterlagen an eigene Rechtsanwälte, Steuerberater, Banken, Behörden, Register und sonstige an seinem Vorhaben beteiligte Stellen weitergeben, soweit dies zur Durchführung des Vorhabens erforderlich ist.
(4) Eine gewerbliche Weiterverwertung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwendung für Projekte unbeteiligter Dritter bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
(5) Rechte an Dokumenten, Gutachten, Verträgen und sonstigen Arbeitsergebnissen selbstständiger Rechtsanwälte, Steuerberater oder anderer Berufsträger richten sich nach den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Berufsträger.
§ 18 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie
- in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Anbieter haftet nicht für nachteilige Folgen, die darauf beruhen, dass der Kunde:
- falsche, unvollständige oder verspätete Angaben gemacht hat,
- erforderliche Unterlagen oder Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbracht hat,
- fachlichen Rat eines zugelassenen Beraters nicht eingeholt oder nicht beachtet hat,
- eigenmächtig von abgestimmten Abläufen abgewichen ist oder
- wesentliche Änderungen seiner persönlichen, steuerlichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht mitgeteilt hat.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen oder Bearbeitungszeiten von Behörden, Gerichten, Registern, Banken, Zahlungsdienstleistern, Notaren oder sonstigen unabhängigen Stellen, soweit ihn kein eigenes Verschulden trifft.
(6) Für rechtliche, steuerliche oder sonstige fachliche Leistungen eines vom Kunden unmittelbar beauftragten Berufsträgers haftet der betreffende Berufsträger. Die Haftung des Anbieters für eigenes Verschulden bei Auswahl, Vermittlung, Koordination oder Informationsübermittlung bleibt unberührt.
(7) Der Anbieter haftet nicht dafür, dass sich Gesetze, Verwaltungspraxis, steuerliche Regelungen, Bankrichtlinien oder behördliche Anforderungen nach Vertragsschluss ändern.
Der Anbieter bleibt jedoch verpflichtet, ihm bekannt gewordene wesentliche Änderungen bei der weiteren Auftragsbearbeitung angemessen zu berücksichtigen und den Kunden darüber zu informieren.
(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(9) Zwingende datenschutzrechtliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
§ 19 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die verspätete oder vorübergehend unmögliche Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf einem außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegenden Ereignis beruht.
(2) Als Ereignisse höherer Gewalt können insbesondere gelten:
- Naturkatastrophen,
- Krieg, Terrorismus und politische Unruhen,
- Epidemien und Pandemien,
- staatliche Verbote und Grenzschließungen,
- Streiks und erhebliche Betriebsstörungen,
- länger andauernde Ausfälle von Telekommunikations- oder IT-Infrastruktur,
- Cyberangriffe trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen,
- unvorhersehbare Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen sowie
- unvorhersehbare Schließungen oder erhebliche Einschränkungen von Behörden, Gerichten, Registern oder Banken.
(3) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.
(4) Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Wiederanlaufzeit.
(5) Dauert das Leistungshindernis länger als 60 Tage an und ist eine Fortsetzung des Vertrags für eine Partei nicht mehr zumutbar, kann jede Partei den betroffenen Auftrag in Textform beenden.
Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und entstandene Fremdkosten sind zu vergüten. Nicht verbrauchte Vorauszahlungen werden zurückerstattet.
(6) Bereits fällige Zahlungsverpflichtungen werden durch ein Ereignis höherer Gewalt grundsätzlich nicht aufgehoben.
§ 20 Beanstandungen
(1) Der Kunde soll erkennbare Fehler oder Beanstandungen möglichst zeitnah mitteilen, damit der Anbieter Gelegenheit erhält, den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.
(2) Gesetzliche Rechte des Kunden werden durch eine verspätete Mitteilung nicht ausgeschlossen, soweit keine gesetzliche Untersuchungs- oder Rügepflicht besteht.
(3) Bei einer vom Anbieter zu vertretenden mangelhaften Leistung ist dem Anbieter grundsätzlich eine angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und die Art der Leistung eine Nachbesserung zulässt.
(4) Zwingende gesetzliche Gewährleistungs-, Minderungs-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
§ 21 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass ihm der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen internationalen und örtlichen Gerichtsstände. Eine Klage gegen einen Verbraucher wird nur vor den Gerichten erhoben, die nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften zuständig sind.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand.
Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 22 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungen dieser AGB gelten grundsätzlich nur für Verträge, die nach Veröffentlichung oder Mitteilung der geänderten Fassung abgeschlossen werden.
(2) Besteht ein laufendes Vertragsverhältnis, dürfen diese AGB nur geändert werden, wenn:
- die Änderung aufgrund einer Gesetzesänderung, höchstrichterlichen Rechtsprechung, behördlichen Anordnung oder Veränderung technischer beziehungsweise organisatorischer Rahmenbedingungen erforderlich ist,
- die Änderung das vertragliche Gleichgewicht nicht zulasten des Kunden wesentlich verändert und
- der Kunde mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform über die Änderung informiert wird.
(3) Widerspricht der Kunde einer Änderung, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt, soweit dies für den Anbieter rechtlich und wirtschaftlich zumutbar ist. Andernfalls kann jede Partei den betroffenen laufenden Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung beenden.
(4) Änderungen des wesentlichen Leistungsumfangs oder der vereinbarten Vergütung bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden haben unabhängig von ihrer Form Vorrang, soweit sie nachgewiesen werden können.
(2) Der Anbieter ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten des Kunden ohne dessen Zustimmung auf einen Dritten zu übertragen, soweit dadurch berechtigte Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.
Der Anbieter darf den Vertrag auf ein verbundenes oder das Geschäft fortführendes Unternehmen übertragen, wenn der Kunde mindestens vier Wochen vorher informiert wird und ihm hierdurch keine wesentlichen Nachteile entstehen. Ein gesetzliches Widerspruchs- oder Kündigungsrecht bleibt unberührt.
(3) Übt eine Partei ein Recht nicht oder verspätet aus, stellt dies keinen dauerhaften Verzicht auf dieses Recht dar.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.